[...] MYHEIMAT ist unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts und des Persönlichkeitsrechts des Nutzers berechtigt, die eingestellten Inhalte für eigene Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, drahtgebunden oder drahtlos auf Abruf zur Verfügung zu stellen (Online-, Zugriffs-, und Übertragungsrecht), zu archivieren und in Datenbanken aufzunehmen, sowie in Printmedien aller Art (insbesondere Zeitungen und Zeitschriften) zu nutzen. [...]sagen mir dann doch nicht unbedingt zu.
Montag, 1. Juni 2009
myheimat
Die kostenlose Wochenzeitschrift hallo Sonntag berichtet in ihrer aktuellen Ausgabe über das lokale Bürgerportal myheimat. Hier können Bürgerinnen und Bürger selbst Artikel verfassen, Bilder veröffentlichen, etc. Ich war jetzt auch kurz davor, mich dort anzumelden, habe es dann aber nach Durchsicht der AGBs erst einmal gelassen. Denn so Sachen wie
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