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Text der PetitionWir fordern, daß der Deutsche Bundestag die Änderung des Telemediengesetzes nach dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts vom 22.4.09 ablehnt. Wir halten das geplante Vorgehen, Internetseiten vom BKA indizieren & von den Providern sperren zu lassen, für undurchsichtig & unkontrollierbar, da die "Sperrlisten" weder einsehbar sind noch genau festgelegt ist, nach welchen Kriterien Webseiten auf die Liste gesetzt werden. Wir sehen darin eine Gefährdung des Grundrechtes auf Informationsfreiheit.
BegründungDas vornehmliche Ziel – Kinder zu schützen und sowohl ihren Mißbrauch, als auch die Verbreitung von Kinderpornografie, zu verhindern stellen wir dabei absolut nicht in Frage – im Gegenteil, es ist in unser aller Interesse. Dass die im Vorhaben vorgesehenen Maßnahmen dafür denkbar ungeeignet sind, wurde an vielen Stellen offengelegt und von Experten aus den unterschiedlichsten Bereichen mehrfach bestätigt. Eine Sperrung von Internetseiten hat so gut wie keinen nachweisbaren Einfluß auf die körperliche und seelische Unversehrtheit mißbrauchter Kinder.
"Wir müssen die genannten Kritikpunkte ernst nehmen und sorgfältig überprüfen", fordert sie. Durch das geplante Gesetz werde "eine sensible Grundrechtsthematik tangiert, bei der wir verantwortlich handeln und sorgsam abwägen müssen und uns keine Schnellschüsse erlauben dürfen".Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte sich ja ebenfalls in dieser Richtung geäußert, gerade auch was Begehrlichkeiten Dritter angehen könnte und wird. Aber das sich Zypries und von der Leyen auch nicht grün sind, ist ja nicht erst seit gestern bekannt.
“Man stelle sich vor, ein Zeitungskiosk würde verdächtigt, Kinderpornographie zu verkaufen. Die Bundesregierung würde ein Gesetz beschließen, großräumig Straßensperren an allen Zufahrtsstraßen zu diesem Kiosk aufzustellen. Versierte Nutzer, nämlich Fußgänger, könnten den Kiosk zwar weiterhin erreichen, aber die Bundesregierung behauptet, die Straßensperren würden den Zugang erschweren. Und die Behinderung des normalen Straßenverkehrs sei nicht so schlimm, schließlich würden dadurch Kinder gerettet. Hier ist jedem klar: Die Maßnahme ist unverhältnismäßig und besser wäre es, den Kiosk zu schließen und den Ladenbesitzer zur Rechenschaft zu ziehen. Ähnlich verhält es sich mit den geplanten Internet-Sperren. Da die Verbreitung über Server in den USA und Westeuropa einschließlich Deutschland geschieht, wäre es ein Leichtes, diese abzuschalten, anstatt eine unwirksame Sperre zu erzwingen. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die Bedenken der Experten endlich ernst zu nehmen und effektiv gegen Kindesmissbrauch vorzugehen anstatt internetfeindliche Symbolpolitik zu betreiben.”Gesagt hat dies Alvar Freude vom Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft. Und das trifft es glaube ich ganz gut. Jörg-Olaf Schäfers hat auf netzpolitik.org zudem noch zwei Links als Argumentationshilfe veröffentlicht.
Betreff: Man lispelt mit dem Mu:ndchen,
Gotthold Ephraim Lessing
Selbst herzlos, ohne Mitgefu:hl,
die Fliege dort ihm tut.
Ho:rst du das elfelied zum elfentanz?
Zugrunde ging! Ja Wein soviel,
Als er zum Tode ging.
Der alte Schnauzbart sang das Lied,
Der Winter ist ein rechter Mann,
Du willst den warmen Gottesschein
Gott gab uns die Augen beide,
-c Anzahl der simulierten BenutzerGerade wenn Seiten für die Ausgabe erst generiert werden müssen. Weiterhin sind GET- und POST-Direktiven möglich. Waren recht interessante Versuche um mal herauszufinden, was die einzelnen Installationen so abkönnen. Reicht aber mehr als aus ;-) Falls es jemand mit diesem oder einem anderen/ähnlichen Tool auch ausprobieren möchte, sei hier noch kurz auf das Strafgesetzbuch (§202 und §303) verwiesen! Selbst betriebene Server sind OK, aber selbst im eigenen Betrieb würde ich mir vorher eine (schriftliche) Genehmigung einholen.
-f Datei mit URLs
-i Zufällig ausgewählte URL aus der bei -f übergebenen Datei
-t Dauer des Tests in Sekunden, Minuten oder Stunden