Dienstag, 10. Februar 2009

Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung rechtens ist. Irland und die Slowakei hatten geklagt, da diese Richtlinie ihrer Meinung nach nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen wurde.

Damit ist allerdings noch nicht über das ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gesagt. Hier liegt noch die Klage von über 34.000 Beschwerdeführern gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vor. Aber auch hier ist schon beantragt, dass der EuGH in einem zweiten Verfahren die Vereinbarkeit mit den Grundrechten überprüfen soll.

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