Na, dann warten wir doch mal ab, was dabei rumkommt.Mandantenrundschreiben – zur Verfassungsbeschwerde Vorratsdatenspeicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie haben sich mit 34.450 weiteren Antragstellerinnen und Antragstellern an der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung beteiligt und mich mit Ihrer Vertretung beauftragt. Damit haben Sie mitgeholfen, ein eindrucksvolles Signal gegen den bisher größten Angriff auf das Recht jedes Bürgers auf Privatheit und unbeobachtete Kommunikation zu setzen. Zu den Antragstellern unserer Verfassungsbeschwerde gehören auch Abgeordnete aller demokratischen Parteien.
Weitere Verfassungsbeschwerden wurden von bekannten FDP-Politikern, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hirsch, und zahlreichen Bundestagsabgeordneten der Fraktion „Die Grünen“, vertreten durch Prof. Dr. Schneider, eingelegt.
Endlich ist es so weit und das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.2009 die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Was ist bisher geschehen?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren einstweiligen Anordnungen seit dem 11.03.2008 Auskünfte über die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten erheblich eingeschränkt, die Vorratsdatenspeicherung selbst aber vorläufig zugelassen.
Praktisch heißt das, dass zurzeit alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Telefaxen, E-Mail-Abrufen und Internetnutzungen gespeichert werden, Auskunft hierzu wird aber nur unter einschränkenden Voraussetzungen erteilt.
Für alle von Ihnen, die sich über das Verfahren und aktuell über den Verlauf der mündlichen Verhandlung informieren wollen, werden auf der Webseite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Informationen angeboten: http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de
Am 15.12.2009 wird unter dieser Adresse ab 8 Uhr eine Pressekonferenz der Beschwerdeführer zu sehen sein und wird ab 10 Uhr live aus der Mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts berichtet werden. Darüber hinaus wird der Arbeitskreis am 15.12.2009 einen öffentlichen Informationsraum in Karlsruhe bereitstellen. Sitzplätze im Gerichtssaal sind leider keine mehr vorhanden!
Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch auf meiner Seite: www.starostik.de.
Mit freundlichem Gruß und bestem Dank für Ihre bisherige Unterstützung bin ich Ihr
Meinhard Starostik
Rechtsanwalt
Donnerstag, 10. Dezember 2009
Verfassungsbeschwerde Vorratsdatenspeicherung
Heute kam Post vom Anwalt per E-Mail an. Inhalt: Informationen zum Termin am 15.12.2009 zur Verfassungsbeschwerde zum Thema Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht.
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