Und auch die Themen Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung & Co. haben in dieser Woche einmal mehr ihren Weg in die Medien gefunden.
So hat das Bundesverfassungsgericht am 6. November entschieden, dass Strafverfolger nur noch bei Abwehr einer "dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person" oder wenn es um die Sicherheit des Bundes geht Zugriff auf die von den Providern gespeicherten Telefon- und Internetdaten bekommen. Auch die Weitergabe dieser Daten an die Nachrichtendienste ist entsprechend davon betroffen. Die Daten dürfen bzw. müssen von den Betreibern aber nach wie vor für sechs Monate gespeichert werden. Die Hauptverhandlung mit rund 34.000 Beschwerdeführern findet wahrscheinlich erst im Jahr 2009 statt. Weitere Informationen gibt es auch beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt (Süddeutsche Zeitung)
Nur bei Gefahr für Leib und Leben (Stern Online)
Karlsruhe bremst Vorratsdatenspeicherung aus (Spiegel Online)
Allerdings bleiben die Vorschriften für die Telefonüberwachung, die seit Anfang 2008 gelten, weiterhin in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht sah zwar durchaus, dass die Kläger zu Unrecht abgehört werden könnten und auch die Verletzung ihrer Privatsphäre sei denkbar, aber dies seien keine so schwerwiegenden Nachteile, dass man das Gesetz sofort stoppen müsste. Immerhin soll es eine umfassende Prüfung im Hauptverfahren geben. Unter den Klägern, die den Einantrag eingericht hatten, waren auch ein Anwalt und zwei Ärzte.
Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag gegen Reform der Telefonüberwachung ab (heise Online)
Und als Letztes wäre da noch das sogenannte BKA-Gesetz. Am 13. November soll und wird der Bundestag dieses Gesetz wohl verabschieden. Selbst der BKA-Chef kann entsprechende Maßnahmen "in dringenden Fällen" anordnen. Diese sollen dann nachträglich nur noch von einem Richter geprüft werden. Damit darf dann entsprechend auf alle gespeicherten Daten zugegriffen werden. Das "beste Polizeigesetz Deutschlands", wie es von der SPD bezeichnet wurde, ist erst einmal auf zwölf Jahre bis 2020 befristet und soll nach fünf Jahren auch wissenschaftlich auf Effektivität hin geprüft werden ...
Onlinedurchsuchung auf kurzem Dienstweg (ZEIT Online)
BKA darf künftig Computer durchsuchen (Hannoversche Allgemeine Zeitung)
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