Das Bundesverfassgungsgericht (BVG) hat am 27. Februar 2008 sein Urteil über die Online-Durchsuchungen bekanntgegeben und alle scheinen auf einmal zufrieden zu sein.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) äußerte sich dahingehend, dass die Online-Durchsuchungen nun endlich bundesweit eingeführt werden können.
Rechtsanwalt Gerhart Baum (FDP), einer der Kläger gegen das Gesetz aus Nordrhein-Westfalen, zeigte sich dagegen zufrieden: "Das Bundesverfassungsgericht ist im Informationszeitalter angekommen."
Richtig ist auf jeden Fall, dass nun anscheinend die rechtliche Grundlage für die sogenannten Online-Durchsuchungen geschaffen wurde. Und das vor allem dem Staat rechtliche hohe Hürden gesetzt wurden. So muss eine entsprechende Überwachung generell von einem Richter angeordnet werden und bei der Überwachung festgehaltene intime Daten geschützt bzw. sofort gelöscht werden. Zudem müssen für die Genehmigung eines Überwachungs-Antrages "tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut vorliegen." Wobei dies sicherlich nicht wirklich aussagekräftig formuliert ist und sich bei Gelegenheit sicher die Gerichte damit beschäftigen müssen.
Artikel zum Thema:
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2 Kommentare:
So, und passend dazu vermelden die Zeitungen in Hannover, dass das Land Niedersachsen ein eigenes Gesetz zur Online-Durchsuchung plant! Erste Gespräche dazu sollen nach der Sommerpause aufgenommen werden. Oder wie es Innenminister Uwe Schünemann (CDU) formulierte: "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir eine entsprechende Regelung angesichts der Bedrohungslage nicht in unser Polizeigesetz hineinschreiben".
Zum entsprechenden Zeitungsartikel der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung geht es hier.
Und noch ein paar weitere Links zum Thema:
BKA-Chef fordert Ende der Debatte über Online-Durchsuchungen (heise online News)
Aktivist sieht nach Urteil zu Online-Durchsuschungen Anlass zu Optimismus (heise online News)
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