Juhu, endlich mal wieder ein neues Gesetz! Wie Spiegel Online in einem Artikel berichtet, müssen demnach seit dem heutigen Donnerstag "Alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden" bei der Deutschen Nationalbibliothek archiviert werden! Gesetzestext, etc. sind im entsprechenden Spiegelartikel verlinkt. Allerdings scheint noch nicht so ganz klar zu sein, was mit privaten Internetauftritten, Blogs, etc. ist. Und vor allem: Was ist eigentlich privat wenn es im Netz steht?
So manchmal fragt man sich bei Gesetzen sowie dem Gesetzgeber, was das eigentlich alles soll. Sind nicht in der Vergangenheit die Regierungen auch immer damit angetreten, dass die Bürokratie abgebaut werden soll?
Donnerstag, 23. Oktober 2008
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