Samstag, 8. Dezember 2007

Datenschutz - Gedanken zur Zeit

Da an diesem Wochenende in den Fußball-Amateurligen witterungbedingt mal wieder einige Spiele ausfallen und also genügend Zeit, sich ein paar Gedanken zur aktuellen Lage des Datenschutzes in Deutschland zu machen.

Der Bundestag hat am 9. November 2007 die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten beschlossen. Der Bundesrat hat, welch Wunder, nachgezogen. So müssen nun ab dem 1. Januar 2008 Verbindungsdaten für sechs Monate gespeichert werden. Denn wer zweifelt ernsthaft daran, dass Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz nach Prüfung nicht unterzeichnet? Internetanbieter müssen dies bis spätestens Anfang 2009 umgesetzt haben.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagte dazu: "Wir sind hier nicht auf dem Weg in den Überwachungsstaat." Sie scheint Recht zu haben, denn wir sind wohl schon eher mittendrin! Stasi 2.0, die Perfektionierung dessen, was die Staatssicherheit der DDR seinerzeit noch nicht so ganz umgesetzt hatte. Da kann auch Siegfried Kauder (CDU) noch so oft betonen, das die Große Koalition in Berlin "keinen gläsernen Menschen" wolle, sondern "einen gläsernen Verbrecher". Bedeutet dann wohl, dass erst einmal alle Menschen (Politiker selbstredend ausgenommen ) Verbrecher sind bzw. dafür gehalten werden (müssen).

Unstrittig ist erst einmal, das alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes generell unter einen Generalverdacht gestellt werden, wie es auch Jörg van Essen (FDP) gegenüber der Computer-Fachzeitschrift c't betonte. Selbst die frühere Bundesjustizministrin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) befürchtet Profilerstellungen einzelner Bürger. Frei nach dem Motto "Aber wo doch die Daten schonmal da sind ..." Bestes Beispiel hierfür ist ja sicherlich die Autobahnmaut.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung betrauert im Internet daher auch nicht zu Unrecht den Tod des Fernmeldegeheimnisses. Auch meiner einer zählt daher zu denjenigen, die dem Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik eine Vollmacht für die Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ausgestellt haben.

Erschwerend kommt ja noch hinzu, dass die Vorratsdatenspeicherung eine Umsetzung einer EU-Richtlinie ist. Damit und durch die anstehende Ratifizierung der Konvention durch den Europarat stehen diese Daten allen weiteren 52 europäishen Staaten zur Verfügung. Anfrage genügt!

Und wenn man sich dieses Anti-Terror-Abwehr-Vorratsdatenspeicherungs-und-was-weiß-ich-noch-Gesetz einmal genauer anschaut, kommt man dann doch ins grübeln, oder? So heißt es zum Beispiel in §111 in Absatz (1) unter anderem:

[...] Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt [...]

oder

[...] der geschäftsmäßig einen öffentlich zugänglichen Dienst der elekronischen Post
erbringt [...]

Das bedeutet nun was? Zwei-Klassen-Geellschaft? Geht wohl so in die Richtung! Damit sind zum Beispiel Universitäten wohl von diesem Gesetz ausgenommen. Gleiches gilt daher dann wohl auch für Behörden, Ministerien, etc. Denn hierbei handelt es sich ja eindeutig um geschlossene, nicht geschäftsmäßige Gesellschaften. Und wenn ich jetzt ganz gönnerhaft als kostenloser "Serverbetreiber" Einwahl- und elektronische Postdienste für einen Freundes- und Bekanntenkreis anbieten würde? Unentgeltlich! Geschlossener Benutzerkreis! Müsste man einmal schauen ...

So bleibt mir wie beispielsweise auch Jörg Tauss (SPD, "Medienexperte" der Partei) erst einmal nur die Hoffnung, dass eine aktuell laufende Klage Irlands vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich verläuft und damit die momentan geltende Rechtsgrundlage für nichtig erklärt wird. Nächster Schritt wäre dann ein Urteil aus Karlsruhe.

Bis dahin wird einem wohl erst einmal nichts weiter übrigbleiben als abzuwarten bzw. sich witer aufzuregen. Wer überwacht eigentlich Politiker? Abgeordnetenwatch reicht da ja wohl nicht mehr aus. Rundumbetreuung wäre manchmal wohl eher angebracht.

Wer will kann mir natürlich auch gerne schreiben. Meinen Public-Key für die Googlemail-Adresse gibt es hier.

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