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Donnerstag, 7. Januar 2010

Buch "Dünnes Eis"

Ein weiteres Buch welches unter der Creative Commons License steht ist "Dünnes Eis" von Richard F. Simonson. Auf 94 Seiten wird hier eine Novelle erzählt, die auf den Begebenheiten der Gesetzesgebung in Deutschland beruht. Und hier in erster Linie auf den Gesetzen zur Vorratsdatenspeicherung und dem sogenannten Zugangserschwerungsgesetz.

Die Novelle ist vielleicht leicht überzeichnet, aber wer kann das schon so genau sagen? Auf jeden Fall wird ganz gut beschrieben, was sich mit den anfallenden Daten so alles anstellen lässt ...

Das Buch:
Dünnes Eis
Simonson, Richard F.
Contumax-Verlag, 2009, Berlin
ISBN 978-3-86199-003-1
Preis 0€ (Creative Commons License) oder 12,90€ für die Printausgabe

Bildquelle und Download: http://ebooks.contumax.de/nb

Donnerstag, 10. Dezember 2009

Verfassungsbeschwerde Vorratsdatenspeicherung

Heute kam Post vom Anwalt per E-Mail an. Inhalt: Informationen zum Termin am 15.12.2009 zur Verfassungsbeschwerde zum Thema Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht.
Mandantenrundschreiben – zur Verfassungsbeschwerde Vorratsdatenspeicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich mit 34.450 weiteren Antragstellerinnen und Antragstellern an der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung beteiligt und mich mit Ihrer Vertretung beauftragt. Damit haben Sie mitgeholfen, ein eindrucksvolles Signal gegen den bisher größten Angriff auf das Recht jedes Bürgers auf Privatheit und unbeobachtete Kommunikation zu setzen. Zu den Antragstellern unserer Verfassungsbeschwerde gehören auch Abgeordnete aller demokratischen Parteien.

Weitere Verfassungsbeschwerden wurden von bekannten FDP-Politikern, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hirsch, und zahlreichen Bundestagsabgeordneten der Fraktion „Die Grünen“, vertreten durch Prof. Dr. Schneider, eingelegt.

Endlich ist es so weit und das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.2009 die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Was ist bisher geschehen?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren einstweiligen Anordnungen seit dem 11.03.2008 Auskünfte über die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten erheblich eingeschränkt, die Vorratsdatenspeicherung selbst aber vorläufig zugelassen.

Praktisch heißt das, dass zurzeit alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Telefaxen, E-Mail-Abrufen und Internetnutzungen gespeichert werden, Auskunft hierzu wird aber nur unter einschränkenden Voraussetzungen erteilt.

Für alle von Ihnen, die sich über das Verfahren und aktuell über den Verlauf der mündlichen Verhandlung informieren wollen, werden auf der Webseite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Informationen angeboten: http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

Am 15.12.2009 wird unter dieser Adresse ab 8 Uhr eine Pressekonferenz der Beschwerdeführer zu sehen sein und wird ab 10 Uhr live aus der Mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts berichtet werden. Darüber hinaus wird der Arbeitskreis am 15.12.2009 einen öffentlichen Informationsraum in Karlsruhe bereitstellen. Sitzplätze im Gerichtssaal sind leider keine mehr vorhanden!

Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch auf meiner Seite: www.starostik.de.

Mit freundlichem Gruß und bestem Dank für Ihre bisherige Unterstützung bin ich Ihr

Meinhard Starostik
Rechtsanwalt
Na, dann warten wir doch mal ab, was dabei rumkommt.

Dienstag, 10. Februar 2009

Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung rechtens ist. Irland und die Slowakei hatten geklagt, da diese Richtlinie ihrer Meinung nach nicht auf einer geeigneten Rechtsgrundlage erlassen wurde.

Damit ist allerdings noch nicht über das ausstehende Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gesagt. Hier liegt noch die Klage von über 34.000 Beschwerdeführern gegen die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vor. Aber auch hier ist schon beantragt, dass der EuGH in einem zweiten Verfahren die Vereinbarkeit mit den Grundrechten überprüfen soll.

Samstag, 8. November 2008

Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung & Co.

Und auch die Themen Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung & Co. haben in dieser Woche einmal mehr ihren Weg in die Medien gefunden.

So hat das Bundesverfassungsgericht am 6. November entschieden, dass Strafverfolger nur noch bei Abwehr einer "dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person" oder wenn es um die Sicherheit des Bundes geht Zugriff auf die von den Providern gespeicherten Telefon- und Internetdaten bekommen. Auch die Weitergabe dieser Daten an die Nachrichtendienste ist entsprechend davon betroffen. Die Daten dürfen bzw. müssen von den Betreibern aber nach wie vor für sechs Monate gespeichert werden. Die Hauptverhandlung mit rund 34.000 Beschwerdeführern findet wahrscheinlich erst im Jahr 2009 statt. Weitere Informationen gibt es auch beim Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Vorratsdatenspeicherung eingeschränkt (Süddeutsche Zeitung)
Nur bei Gefahr für Leib und Leben (Stern Online)
Karlsruhe bremst Vorratsdatenspeicherung aus (Spiegel Online)

Allerdings bleiben die Vorschriften für die Telefonüberwachung, die seit Anfang 2008 gelten, weiterhin in Kraft. Das Bundesverfassungsgericht sah zwar durchaus, dass die Kläger zu Unrecht abgehört werden könnten und auch die Verletzung ihrer Privatsphäre sei denkbar, aber dies seien keine so schwerwiegenden Nachteile, dass man das Gesetz sofort stoppen müsste. Immerhin soll es eine umfassende Prüfung im Hauptverfahren geben. Unter den Klägern, die den Einantrag eingericht hatten, waren auch ein Anwalt und zwei Ärzte.

Bundesverfassungsgericht weist Eilantrag gegen Reform der Telefonüberwachung ab (heise Online)

Und als Letztes wäre da noch das sogenannte BKA-Gesetz. Am 13. November soll und wird der Bundestag dieses Gesetz wohl verabschieden. Selbst der BKA-Chef kann entsprechende Maßnahmen "in dringenden Fällen" anordnen. Diese sollen dann nachträglich nur noch von einem Richter geprüft werden. Damit darf dann entsprechend auf alle gespeicherten Daten zugegriffen werden. Das "beste Polizeigesetz Deutschlands", wie es von der SPD bezeichnet wurde, ist erst einmal auf zwölf Jahre bis 2020 befristet und soll nach fünf Jahren auch wissenschaftlich auf Effektivität hin geprüft werden ...

Onlinedurchsuchung auf kurzem Dienstweg (ZEIT Online)
BKA darf künftig Computer durchsuchen (Hannoversche Allgemeine Zeitung)

Mittwoch, 19. März 2008

Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat über den Eilantrag von acht Klägern gegen die bundesweite Vorratsdatenspeicherung entschieden und der Bundesregierung Hausaufagen erteilt. Man kann daher mindestens von einem Teilerfolg der Kläger sprechen.

Zwar wurde die generelle Speicherung der Daten aktuell als verfassungskonform angesehen, allerdings muss die Regierung nun bis zum 1. Spetmeber 2008 einen Bericht über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherungen und der aktuellen einstweiligen Anordnung abliefern. Zudem dürfen die aktuell gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten herausgegeben werden.

Wobei man aber nicht vergessen sollte: Internetprovider haben sowieso noch Zeit. Die Vorratsdatenspeicherung greift dort erst zum 1. Januar 2009. Und: Viele Provider speichern Verbindungsdaten trotz DSL-Flatrate schon immer bzw. seit längerer Zeit, wenn auch nicht unbedingt für sechs Monate. Trotz der Tatsache, dass die Daten für keine Abrechnung, etc. benötigt werden.

Links zum Thema:
Teilerfolg für Gegner der Vorratsdatenspeicherung (Linux-Magazin Online)
Netzticker: Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Flop (DER SPIEGEL)
Gesetz zur Datenspeicherung in Karlsruhe vorerst gestoppt (TecChannel News)
Datenschutz: Karlsruhe bremst erneut den Schnüffelstaat (DER SPIEGEL)
Verfassungsgericht: Karlsruhe setzt Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft (DER SPIEGEL)
Vorratsdatenspeicherung: Kläger fordern Zypries' Rücktritt (Focus Online News)
Vorratsdatenspeicherung: Auflagen aus Karlsruhe (Focus Online News)
Telefonverbindungen: Gericht schränkt Datenspeicherung ein (Stern)
Vorratsdatenspeicherung: Karlsruhe schränkt Nutzung von Telefondaten ein (DIE WELT)
Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe schränkt Zugriff auf Telefondaten ein (Frankfurter Allgemeine Zeitung)
Gesetz zur Datenspeicherung in Karlsruhe teilweise ausgesetzt (Hannoversche Allgemeine Zeitung)
Urteil in Karlsruhe: Vorratsdatenspeicherung in Teilen legal (Rheinische Post)
Einstweilige Verfügung gegen Vorratsdatenspeicherung: Karlsruhe zieht die Notbremse (Süddeutsche Zeitung)
Entscheidung in Karlsruhe: Verfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein (Süddeutsche Zeitung)
Vorratsdaten: Verfassungsgericht bremst staatliche Schnüffler (TecChannel News)
Bitte bevorraten Sie sich (Telepolis News)
Verfassungsgerichtsentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung sorgt für Konfusion (heise online News)
Vorratsdatenspeicherung: Kläger feiern Etappensieg - Regierung auch (DER SPIEGEL)
Vorratsdatenspeicherung: Richter erfreuen Opposition und Musikpiraten (Focus Online News)
Vorratsdatenspeicherung: Es steht 12:0 für die Datenschützer (DIE WELT)
Vorratsdaten: Bundesverfassungsgericht erlässt hohe Hürden (DIE ZEIT)
Vorratsdaten: Das Urteil ist nur ein Teilerfolg, sagt Padeluun (DIE ZEIT)
Vorratsdatenspeicherung: "Sauger" haben freie Bahn (Frankfurter Allgemeine Zeitung)

Freitag, 29. Februar 2008

Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die Verfassungsbeschwerde gegen die seit dem 1. Januar 2008 in Teilbereichen schon gültige Vorratsdatenspeicherung eingericht. 34.443 Vollmachen wurden dem Bundesverfassungsgericht mit der Einreichung in 102 Aktenordnern übergeben! Dies dürfte demnach die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein.

Die Entscheidung soll bis Ende März 2008 fallen. Wollen wir mal hoffen, dass die Richter im Sinne der Kläger urteilen.

Artikel zum Thema:
Historische Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)
Vorratsdatenspeicherung: Die Massen-Verfassungsklage ist auf dem Weg (SPIEGEL Online)
Speicherung von Telefondaten: Massenklage gegen die Speicherung von Telefondaten (Stern Online)
Karlsruhe: 34 443 Klagen gegen Datenspeicherung (Focus Online)