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Donnerstag, 10. Dezember 2009

Verfassungsbeschwerde Vorratsdatenspeicherung

Heute kam Post vom Anwalt per E-Mail an. Inhalt: Informationen zum Termin am 15.12.2009 zur Verfassungsbeschwerde zum Thema Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht.
Mandantenrundschreiben – zur Verfassungsbeschwerde Vorratsdatenspeicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich mit 34.450 weiteren Antragstellerinnen und Antragstellern an der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung beteiligt und mich mit Ihrer Vertretung beauftragt. Damit haben Sie mitgeholfen, ein eindrucksvolles Signal gegen den bisher größten Angriff auf das Recht jedes Bürgers auf Privatheit und unbeobachtete Kommunikation zu setzen. Zu den Antragstellern unserer Verfassungsbeschwerde gehören auch Abgeordnete aller demokratischen Parteien.

Weitere Verfassungsbeschwerden wurden von bekannten FDP-Politikern, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hirsch, und zahlreichen Bundestagsabgeordneten der Fraktion „Die Grünen“, vertreten durch Prof. Dr. Schneider, eingelegt.

Endlich ist es so weit und das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 15.12.2009 die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Was ist bisher geschehen?

Das Bundesverfassungsgericht hat mit mehreren einstweiligen Anordnungen seit dem 11.03.2008 Auskünfte über die auf Vorrat gespeicherten Telekommunikationsdaten erheblich eingeschränkt, die Vorratsdatenspeicherung selbst aber vorläufig zugelassen.

Praktisch heißt das, dass zurzeit alle Verbindungsdaten von Telefongesprächen, Telefaxen, E-Mail-Abrufen und Internetnutzungen gespeichert werden, Auskunft hierzu wird aber nur unter einschränkenden Voraussetzungen erteilt.

Für alle von Ihnen, die sich über das Verfahren und aktuell über den Verlauf der mündlichen Verhandlung informieren wollen, werden auf der Webseite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung Informationen angeboten: http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de

Am 15.12.2009 wird unter dieser Adresse ab 8 Uhr eine Pressekonferenz der Beschwerdeführer zu sehen sein und wird ab 10 Uhr live aus der Mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts berichtet werden. Darüber hinaus wird der Arbeitskreis am 15.12.2009 einen öffentlichen Informationsraum in Karlsruhe bereitstellen. Sitzplätze im Gerichtssaal sind leider keine mehr vorhanden!

Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch auf meiner Seite: www.starostik.de.

Mit freundlichem Gruß und bestem Dank für Ihre bisherige Unterstützung bin ich Ihr

Meinhard Starostik
Rechtsanwalt
Na, dann warten wir doch mal ab, was dabei rumkommt.

Mittwoch, 19. März 2008

Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat über den Eilantrag von acht Klägern gegen die bundesweite Vorratsdatenspeicherung entschieden und der Bundesregierung Hausaufagen erteilt. Man kann daher mindestens von einem Teilerfolg der Kläger sprechen.

Zwar wurde die generelle Speicherung der Daten aktuell als verfassungskonform angesehen, allerdings muss die Regierung nun bis zum 1. Spetmeber 2008 einen Bericht über die praktischen Auswirkungen der Datenspeicherungen und der aktuellen einstweiligen Anordnung abliefern. Zudem dürfen die aktuell gespeicherten Daten nur bei schweren Straftaten herausgegeben werden.

Wobei man aber nicht vergessen sollte: Internetprovider haben sowieso noch Zeit. Die Vorratsdatenspeicherung greift dort erst zum 1. Januar 2009. Und: Viele Provider speichern Verbindungsdaten trotz DSL-Flatrate schon immer bzw. seit längerer Zeit, wenn auch nicht unbedingt für sechs Monate. Trotz der Tatsache, dass die Daten für keine Abrechnung, etc. benötigt werden.

Links zum Thema:
Teilerfolg für Gegner der Vorratsdatenspeicherung (Linux-Magazin Online)
Netzticker: Die Vorratsdatenspeicherung ist ein Flop (DER SPIEGEL)
Gesetz zur Datenspeicherung in Karlsruhe vorerst gestoppt (TecChannel News)
Datenschutz: Karlsruhe bremst erneut den Schnüffelstaat (DER SPIEGEL)
Verfassungsgericht: Karlsruhe setzt Vorratsdatenspeicherung teilweise außer Kraft (DER SPIEGEL)
Vorratsdatenspeicherung: Kläger fordern Zypries' Rücktritt (Focus Online News)
Vorratsdatenspeicherung: Auflagen aus Karlsruhe (Focus Online News)
Telefonverbindungen: Gericht schränkt Datenspeicherung ein (Stern)
Vorratsdatenspeicherung: Karlsruhe schränkt Nutzung von Telefondaten ein (DIE WELT)
Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe schränkt Zugriff auf Telefondaten ein (Frankfurter Allgemeine Zeitung)
Gesetz zur Datenspeicherung in Karlsruhe teilweise ausgesetzt (Hannoversche Allgemeine Zeitung)
Urteil in Karlsruhe: Vorratsdatenspeicherung in Teilen legal (Rheinische Post)
Einstweilige Verfügung gegen Vorratsdatenspeicherung: Karlsruhe zieht die Notbremse (Süddeutsche Zeitung)
Entscheidung in Karlsruhe: Verfassungsgericht schränkt Vorratsdatenspeicherung ein (Süddeutsche Zeitung)
Vorratsdaten: Verfassungsgericht bremst staatliche Schnüffler (TecChannel News)
Bitte bevorraten Sie sich (Telepolis News)
Verfassungsgerichtsentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung sorgt für Konfusion (heise online News)
Vorratsdatenspeicherung: Kläger feiern Etappensieg - Regierung auch (DER SPIEGEL)
Vorratsdatenspeicherung: Richter erfreuen Opposition und Musikpiraten (Focus Online News)
Vorratsdatenspeicherung: Es steht 12:0 für die Datenschützer (DIE WELT)
Vorratsdaten: Bundesverfassungsgericht erlässt hohe Hürden (DIE ZEIT)
Vorratsdaten: Das Urteil ist nur ein Teilerfolg, sagt Padeluun (DIE ZEIT)
Vorratsdatenspeicherung: "Sauger" haben freie Bahn (Frankfurter Allgemeine Zeitung)

Dienstag, 11. März 2008

Datenschutz & Kfz-Kennzeichen

Das Bundesverfassungsgericht hat der Politik heute erneut widersprochen und das Scannen von Kfz-Kennzeichen untersagt. Somit wurde anscheinend speziell in Hessen und Schleswig-Holstein einmal mehr ein Gesetz erlassen, was so rechtlich nicht korrekt ist. Da fragt man sich ja manchmal schon, was die Damen und Herren mit ihren Beratern da den gesamten Tag über treiben ...

Links zum Thema:
Verfassungsgericht stemmt sich gegen den gläsernen Autofahrer (heise online News)
Video-Erfassung: Nummernschild-Scanning ist verfassungswidrig - Karlsruhe kippt zwei Landesgesetze (DER SPIEGEL)
Bundesverfassungsgericht: Kennzeichenerfassung ist rechtswidrig (Focus Online News)
Bundesverfassungsgericht: Kennzeichenscan verfassungswidrig (Stern)
Bundesverfassungsgericht: Automatische Kennzeichen-Erfassung gekippt (DIE WELT)
Bundesverfassungsgericht: Automatische Kennzeichenkontrolle verfassungswidrig (Frankfurter Allgemeine Zeitung)
Massenkontrolle von Autokennzeichen verletzt Datenschutz (Hannoversche Allgemeine Zeitung)
Gesetze verfassungswidrig - Zwei Länder stoppen Kennzeichen-Scan (Rheinische Post)
Verfassungsbeschwerde erfolgreich - Karlsruhe kippt Kennzeichenerfassung (Süddeutsche Zeitung)
Kennzeichenerfassung gekippt - Verdikt gegen den Video-Staat (Süddeutsche Zeitung)
Bundesverfassungsgericht urteilt: Massenkontrolle von Autokennzeichen illegal (BILD)
Autokennzeichen-Urteil: Verfassungsrichter warnen vor Big-Brother-Effekt (DER SPIEGEL)
Kennzeichenerfassung: Bundesländer stoppen Autoüberwachung (Focus Online News)
Nach dem Urteil: Wiesbaden und Kiel stoppen Kennzeichenkontrolle (Frankfurter Allgemeine Zeitung)
Datenschutz: Das Gefühl des Überwachtwerdens (Rheinische Post)
Hessen stoppt automatische Erfassung von Kfz-Kennzeichen (heise online News)
Kennzeichen-Erfassung: Freie Fahrt für unschuldige Bürger (DIE WELT)
Überwachung per Nummernschild gestoppt (DIE ZEIT)
Kennzeichen-Scanning: Die Wächter auf dem Randstreifen (Süddeutsche Zeitung)

Aber das ist ja bei weitem noch nicht alles. So hat die Bundesrepublik Deutschland nun mit den USA vereinbart, das Informationen über Personen, die als terrorverdächtig gelten, ausgetauscht werden. Enthalten sein werden hier dann auch Fingerabdruck- und DNA-Daten. Da melden nicht nur die Datenschützer vollkommen zu Recht Bedenken an!

Links zum Thema:
Datenschützer kritisiert Datenweitergabe an die USA (heise online News)
Anti-Terror-Kampf: USA und Deutschland tauschen Personendaten aus (DER SPIEGEL)
Terrorfahndung: USA bekommen Zugriff auf deutsche Daten (Focus Online News)
Datenaustausch: Berlin und Washington vereinbaren neues Sicherheitsabkommen (Frankfurter Allgemeine Zeitung)
Abkommen zum Datenaustausch: USA erhalten Zugriff auf deutsche Polizeidaten (Süddeutsche Zeitung)
USA erhalten Zugriff auf deutsche Polizei-Daten (Hannoversche Allgemeine Zeitung)
Abkommen mit den USA: Mehr Datenaustausch für bessere Terrorbekämpfung (DER SPIEGEL)
Transatlantischer Postverkehr : USA wollen an Briefdaten ran (Stern)

Von daher kann man den Aufruf "Für ein Morgen in Freiheit" nur unterstützen. Demonstriert werden soll am Mittwoch in Köln! Ansonsten sieht es im Jahr 2009 vielleicht wirklich schon so aus.

Links zum Thema:
Aktivisten und Parteien rufen zum Protest gegen Überwachung auf (heise online News)

Freitag, 29. Februar 2008

Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat die Verfassungsbeschwerde gegen die seit dem 1. Januar 2008 in Teilbereichen schon gültige Vorratsdatenspeicherung eingericht. 34.443 Vollmachen wurden dem Bundesverfassungsgericht mit der Einreichung in 102 Aktenordnern übergeben! Dies dürfte demnach die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sein.

Die Entscheidung soll bis Ende März 2008 fallen. Wollen wir mal hoffen, dass die Richter im Sinne der Kläger urteilen.

Artikel zum Thema:
Historische Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung eingereicht (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)
Vorratsdatenspeicherung: Die Massen-Verfassungsklage ist auf dem Weg (SPIEGEL Online)
Speicherung von Telefondaten: Massenklage gegen die Speicherung von Telefondaten (Stern Online)
Karlsruhe: 34 443 Klagen gegen Datenspeicherung (Focus Online)

Donnerstag, 28. Februar 2008

Urteil zur Online-Durchsuchung

Das Bundesverfassgungsgericht (BVG) hat am 27. Februar 2008 sein Urteil über die Online-Durchsuchungen bekanntgegeben und alle scheinen auf einmal zufrieden zu sein.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) äußerte sich dahingehend, dass die Online-Durchsuchungen nun endlich bundesweit eingeführt werden können.

Rechtsanwalt Gerhart Baum (FDP), einer der Kläger gegen das Gesetz aus Nordrhein-Westfalen, zeigte sich dagegen zufrieden: "Das Bundesverfassungsgericht ist im Informationszeitalter angekommen."

Richtig ist auf jeden Fall, dass nun anscheinend die rechtliche Grundlage für die sogenannten Online-Durchsuchungen geschaffen wurde. Und das vor allem dem Staat rechtliche hohe Hürden gesetzt wurden. So muss eine entsprechende Überwachung generell von einem Richter angeordnet werden und bei der Überwachung festgehaltene intime Daten geschützt bzw. sofort gelöscht werden. Zudem müssen für die Genehmigung eines Überwachungs-Antrages "tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut vorliegen." Wobei dies sicherlich nicht wirklich aussagekräftig formuliert ist und sich bei Gelegenheit sicher die Gerichte damit beschäftigen müssen.

Artikel zum Thema:
Meine Festplatte (ZEIT Online)
Urteil zur Online-Durchsuchung: Ein neues Grundrecht auf der Höhe der Zeit (FAZ.NET)
Gericht beendet Online-Streit (HAZ.de)
Online-Durchsuchungen: Ein Kampf um Troja (sueddeutsche.de)
Karlsruhe lässt kaum Raum für heimliche Online-Durchsuchungen (iX news)
Bundesverfassungsgericht schafft neues Grundrecht auf digitale Intimsphäre (CCC)
"Ein Stück Rechtsgeschichte" (ZEIT Online)
Karlsruher Urteil: Computer-Grundrecht erblickt die Welt (FAZ.NET)
Chaos Computer Club zum Online-Durchsuchungs-Urteil: "Ein erfreulicher Richterspruch" (sueddeutsche.de)
Datenschützer begrüßen Urteil zur Online-Durchsuchung (Linux-Magazin Online)
Online-Durchsuchungen: Wiefelspütz will Computer-Urteil im Grundgesetz verankern (FAZ.NET)
Bundesdatenschützer: Ärzte-PC für Ermittler tabu (Focus Online)